Für den Mietvertrag für möblierte Wohnungen verschiedener Kategorien zum vorübergehenden Gebrauch gelten zwischen Mieter und Vermieter ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen:
Alle möblierten Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch sind individuell nach einheitlichem modernem Standard eingerichtet, variieren jedoch in Mobiliar, Ausstattung, Größe und Lage.
Bitte halten sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Miethäusern. Ruhestörender Lärm ist unbedingt zu vermeiden.
Haustiere sind nicht erlaubt.
Ein Aufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt ist. Der Mieter ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Der (Rest-) Mietpreis muss jedoch immer im Voraus überwiesen, oder spätestens bei Schlüsselübergabe in bar bezahlt werden. Kreditkarten und EC Karten werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. Sollten die Zahlungsbedingungen in der Buchungsbestätigung abweichen, sind diese bindend.
Vermieter und Mieter verpflichten sich zur Erfüllung des Vertrages.
Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Die Wohnungen sind in der Zeit von 13:00 Uhr bis 20:00 zu beziehen. Andere Schlüsselübergaben sind nach Absprache möglich. Am Abreisetag muss die Wohnung bis 11 Uhr geräumt sein. Sollte eine persönliche Übernahme durch den Vermieter oder einen seiner Vertreter nicht möglich sein, werden die Schlüssel in der Wohnung hinterlassen und die Wohnungseingangstür zugezogen. Andere Zeiten nach Absprache.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
• bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 25 % des vereinbarten Mietpreises
• bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 % des vereinbarten Mietpreises
• bei späterer Stornierung wird der Rechnungsbetrag abzüglich nicht entstandener Kosten fällig
• Der Mieter wird insofern von der vorstehenden Verpflichtung frei, soweit er nachweist, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
• Sollte ein gebuchter Zeitraum nicht bis zum Ende ausgenutzt, bzw. die Wohnungen früher als gebucht verlassen werden, besteht für den Vermieter keinerlei Verpflichtung, die Miete für den ungenutzten Zeitraum zu erstatten.
Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden in der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
Bei Beendigung der Mietzeit muss das Geschirr abgewaschen sein. Bei Nichtbeachtung müssen wir Ihnen 15 € in Rechnung stellen. Sollte die Wohnung nach Beendigung der Mietzeit eine extreme Verschmutzung aufweisen, wird eine zusätzliche Grundreinigungspauschale in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 100 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter oder sein Vertreter ist berechtigt, jederzeit die Wohnung zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.
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